Mietbedingungen für Veranstaltungsräumlichkeiten

1. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

1.1. Diese Mietbedingungen für Veranstaltungsräumlichkeiten im Maximus Resort, a.s. – Betriebsstätte: Das Hotel SEN, Malostranská 344, 251 66 Senohraby (im Folgenden „Hotel“ genannt), das vom Anbieter betrieben wird, sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrags, sofern Gegenstand des Vertrags eine Dienstleistung ist, die die Anmietung der nachstehend spezifizierten Veranstaltungsräumlichkeiten im Hotel umfasst. In diesem Fall ist unter „Vertrag“ der Mietvertrag zu verstehen (im Folgenden „Mietvertrag“).

1.2. Wird eine Dienstleistung vereinbart, die die Anmietung von Veranstaltungsräumlichkeiten umfasst, richten sich die Rechte und Pflichten des Kunden und des Anbieters nach diesen Mietbedingungen für Veranstaltungsräumlichkeiten, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Mietvertrag.

1.3. Der Anbieter erklärt, dass er Eigentümer der folgenden Immobilien ist:

1.3.1. Veranstaltungsräumlichkeiten Nr. 117, 201, 208, 220, 221 sowie die Hochzeitswiese mit einer Gesamtfläche von 1.133,14 m2, die sich im Hotel und auf dem angrenzenden Gelände befinden. Etagen des Gebäudes: Untergeschoss (1PP), Erdgeschoss (1NP) und 1. Obergeschoss (2NP), Hausnummer 344 (im Folgenden „Gebäude“) mit der Anschrift Malostranská 344, 25166 Senohraby. Das Gebäude ist Teil der Grundstücke mit den Flurstücknummern 704 und 264/29 (bebaute Fläche und Innenhof), die alle im Grundbuch Nr. 1338 (Gebäude) und im Grundbuch Nr. 1338 (Grundstück) im Katastergebiet Senohraby, Gemeinde Senohraby, Ortsteil Senohraby, Bezirk Prag-Ost eingetragen; Die Immobilien befinden sich in einem Verwaltungsbezirk, in dem die staatliche Verwaltung des Katasters der Tschechischen Republik durch das Katasteramt für die Region Mittelböhmen, Außenstelle Prag-Ost, ausgeübt wird; 

1.4. Nähere Angaben zu den Veranstaltungsräumlichkeiten: [117 – Französischer Saal, 201 – Runder Saal, 208 – Watson&Lada-Kongresssaal, 220 – Schloss-Saal, 221 – Kleiner Saal, Hochzeitswiese] stellt der Vermieter auf Anfrage zur Verfügung.

1.5. Der Vermieter ist alleiniger Eigentümer der Veranstaltungsräumlichkeiten. 

1.6. Sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, befindet sich in den Veranstaltungsräumlichkeiten eine Ausstattung. Die Liste mit der Aufstellung der Ausstattung wird dem Kunden nach Abschluss des Mietvertrags ausgehändigt.

2. GEGENSTAND DES MIETVERTRAGS UND ZWECK DER MIETE

2.1. Gegenstand des Mietvertrags ist die Verpflichtung des Anbieters, dem Kunden unter den im Mietvertrag und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen die Veranstaltungsräumlichkeiten zum Zweck der Durchführung der im Mietvertrag genannten Veranstaltung (im Folgenden als „Veranstaltung“ genannt) zu vermieten.

2.2. Der Kunde verpflichtet sich, die Veranstaltungsräumlichkeiten vom Anbieter zu übernehmen und dem Anbieter den vereinbarten Mietpreis für die Veranstaltungsräumlichkeiten zu zahlen.

3. ABSCHLUSS DES MIETVERTRAGS

3.1. Der Mietvertrag kommt durch die Vornahme einer unverbindlichen Buchung gemäß Absatz 3.1.2 und Absatz 3.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden und der anschließenden Abgabe eines Angebots durch den Anbieter zu dem in Absatz 3.3.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Zeitpunkt geschlossen.

3.2. Gemäß Absatz 3.3.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt der Mietvertrag in Kraft und wird wirksam.

4. NUTZUNGSDAUER DER VERANSTALTUNGSRÄUMLICHKEITEN

4.1. Der Kunde ist berechtigt, die Veranstaltungsräumlichkeiten zu dem im Mietvertrag vereinbarten Zeitraum (Tage und Uhrzeiten) zu nutzen (im Folgenden „Nutzungszeitraum der Veranstaltungsräumlichkeiten“).

4.2. Der Nutzungszeitraum der Veranstaltungsräumlichkeiten umfasst die Dauer des Aufbaus, die Dauer der Veranstaltung sowie die Dauer des Abbaus nach Beendigung der Veranstaltung, sofern zwischen dem Kunden und dem Anbieter nichts anderes vereinbart wurde.

4.3. Über die Übergabe und Übernahme der Veranstaltungsräumlichkeiten zu Beginn der Nutzungsdauer der Veranstaltungsräumlichkeiten sowie am Ende des Nutzungszeitraums der Veranstaltungsräumlichkeiten erstellen der Anbieter und der Kunde ein Übergabeprotokoll.

5. KAUTION, MIETE UND SONSTIGE ZAHLUNGEN

5.1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Vermieter den Preis für die Anmietung der Veranstaltungsräumlichkeiten (im Folgenden „Miete“) zu zahlen.

5.2. Die Miete umfasst die Kosten für die Anmietung der Veranstaltungsräumlichkeiten sowie die Energiekosten.

5.3. Die Höhe der Miete ist im Mietvertrag vereinbart.

5.4. Sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, verpflichtet sich der Kunde, die Miete vor Beginn der Nutzungsdauer der Veranstaltungsräumlichkeiten zu entrichten. Die Miete ist auf der Grundlage einer vom Anbieter ausgestellten Rechnung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu entrichten. Falls der Kunde die Miete nicht ordnungsgemäß und fristgerecht bezahlt, ist der Anbieter berechtigt, ohne weiteres vom Mietvertrag zurückzutreten.

5.5. Sollte der Kunde den Nutzungszeitraum der Veranstaltungsräumlichkeiten überschreiten, ist er verpflichtet, dem Anbieter einen Betrag in Höhe von 3.000 CZK für jede weitere angefangene Stunde zu zahlen, und zwar bis zur vollständigen Rückgabe der Veranstaltungsräumlichkeiten an den Anbieter.

5.6. Sollte die Veranstaltung eine musikalische Darbietung beinhalten, ist der Kunde verpflichtet, etwaige Gebühren an den zuständigen kollektiven Verwalter (OSA, INTERGRAM) gemäß dem Gesetz Nr. 121/2000 Samml., Urheberrechtsgesetz, in der jeweils geltenden Fassung, zu entrichten.

6. NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE VERANSTALTUNGSRÄUMLICHKEITEN

6.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Veranstaltungsräumlichkeiten so zu nutzen, dass diese nicht beschädigt werden.

6.2. Der Kunde haftet für alle Schäden, die an den Veranstaltungsräumlichkeiten oder an deren Ausstattung entstehen, und zwar vom Zeitpunkt der protokollarischen Übernahme vom Anbieter bis zum Zeitpunkt der protokollarischen Rückübergabe an den Anbieter.

6.3. Der Kunde ist verpflichtet, für die Reinigung der Veranstaltungsräumlichkeiten zu sorgen und diesen spätestens bis zum Ablauf des Nutzungszeitraums der Veranstaltungsräumlichkeiten zu räumen.

6.4. Der Kunde ist verpflichtet, das strikte Rauchverbot sowie die Brandschutz-, Hygiene- und sonstigen damit zusammenhängenden Vorschriften einzuhalten; insbesondere verpflichtet er sich, dafür zu sorgen, dass der Ablauf der Veranstaltung die Hotelgäste nicht durch Lärm belästigt, d.h. sicherzustellen, dass der Lärm der Veranstaltung die zulässigen Grenzwerte nicht überschreitet.

7. LAUFZEIT DES MIETVERTRAGS

7.1. Der Mietvertrag wird befristet abgeschlossen, und zwar ab dem Zeitpunkt seines Abschlusses bis zum Ende der Nutzungsdauer der Veranstaltungsräumlichkeiten.

7.2. Sowohl der Kunde als auch der Anbieter sind berechtigt, den Mietvertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen zu kündigen.

8. STORNIERUNGSGEBÜHREN

8.1. Fall der Kunde den Mietvertrag weniger als 30 (dreißig) Tage vor Beginn der Mietdauer kündigt, ist er verpflichtet, dem Anbieter eine Stornogebühr in Höhe von 50 % (fünfzig Prozent) des Gesamtmietpreises zu zahlen. Fall der Kunde den Mietvertrag weniger als 14 (vierzehn) Tage vor Beginn der Mietdauer kündigt, beträgt die Stornogebühr 100 % (einhundert Prozent) des Gesamtmietpreises. Zu diesem Zweck ist der Anbieter berechtigt, Mittel aus der geleisteten Anzahlung zu verwenden.